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AGB Besucher

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Veranstaltungsordnung – für den Besuch des Comicpark

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Besuch und die Teilnahme an Veranstaltungen des Comicpark (nachfolgend „Veranstaltung“).

1.2. Der comicpark  wird organisiert von:


Jan Ettingshausen

Gothaer Str. 38

99094 Erfurt

info(at)comicpark.de

Tel.: 0152 02 88 72 69

1.3. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, dem Betreten des Veranstaltungsgeländes oder der Teilnahme an der Veranstaltung erkennt der Besucher diese AGB sowie die jeweils geltende Veranstaltungs- und Hausordnung an.

1.4. Ergänzende oder abweichende Regelungen können für einzelne Veranstaltungsbereiche, Programmpunkte, Wettbewerbe oder Sonderveranstaltungen gelten. Diese werden entsprechend bekannt gegeben.

2. Eintrittskarten und Zutritt

2.1. Der Zutritt zum Comicpark ist grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder einer ausdrücklich vom Veranstalter ausgestellten Zutrittsberechtigung möglich.

2.2. Eintrittskarten sind bis zum Einlass aufzubewahren und auf Verlangen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes oder des Ordnungspersonals vorzuzeigen.

2.3. Eintrittskarten dürfen nicht missbräuchlich vervielfältigt, manipuliert oder weiterverwendet werden. Bei erkennbar gefälschten, manipulierten oder bereits entwerteten Tickets kann der Zutritt verweigert werden.

2.4. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen aus sachlich gerechtfertigten Gründen den Zutritt zu verweigern oder sie von der Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder behördliche Sicherheitsauflagen.

2.5. Ein Anspruch auf Zutritt besteht nicht, wenn die zulässige Besucherzahl des Veranstaltungsgeländes erreicht wurde oder Sicherheitsgründe einen weiteren Zutritt nicht zulassen.

3. Öffnungszeiten und Programm

3.1. Die jeweils veröffentlichten Öffnungs- und Veranstaltungszeiten können aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen geändert werden.

3.2. Der Veranstalter bemüht sich, das angekündigte Programm wie veröffentlicht durchzuführen. Ein Anspruch auf das Auftreten bestimmter Künstler, Gäste, Aussteller, Gruppen oder Programmpunkte besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich anders zugesichert wurde.

3.3. Änderungen des Programms, der Veranstaltungsflächen, der Auftrittszeiten oder des Veranstaltungsablaufs bleiben vorbehalten.

3.4. Bei einzelnen Programmpunkten kann aufgrund begrenzter Kapazitäten eine zusätzliche Zugangsbeschränkung gelten.

4. Wetter und Durchführung als Outdoorveranstaltung

4.1. Der Comicpark findet ganz oder teilweise im Freien statt. Besucher müssen daher mit witterungsbedingten Beeinträchtigungen rechnen.

4.2. Die Veranstaltung findet grundsätzlich auch bei wechselhaftem Wetter statt. Regen, Wind, Hitze, Kälte oder sonstige übliche Witterungsverhältnisse begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

4.3. Bei besonderen Wetterlagen oder sonstigen Gefahren kann der Veranstalter einzelne Bereiche vorübergehend schließen, Programmpunkte verschieben oder absagen, die Veranstaltung unterbrechen oder das Veranstaltungsgelände ganz oder teilweise räumen lassen.

4.4. Dies gilt insbesondere bei Gewitter, Sturm, Starkregen, Hagel, Hochwasser, extremer Hitze, Unwetterwarnungen oder anderen Wetterlagen, durch die eine Gefahr für Besucher, Mitarbeiter, Künstler, Aussteller oder sonstige Beteiligte entstehen kann.

4.5. Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes, des Ordnungspersonals sowie gegebenenfalls der Behörden ist in solchen Situationen unverzüglich Folge zu leisten.

4.6. Bei einer vollständigen oder teilweisen Absage, Unterbrechung oder vorzeitigen Beendigung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder einer konkreten Gefährdungslage gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine pauschale Erstattung wird nicht zugesichert.

 

5. Sicherheit und Hausrecht

5.1. Der Veranstalter übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus.

5.2. Den Weisungen des Veranstalters, der Veranstaltungsleitung, des Sicherheitsdienstes, des Ordnungspersonals sowie der von ihm eingesetzten Helfer ist Folge zu leisten.

5.3. Personen können insbesondere dann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • gegen diese AGB oder die Hausordnung verstoßen,

  • andere Besucher, Mitarbeiter, Künstler oder Aussteller gefährden oder belästigen,

  • den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören,

  • Anweisungen des Veranstalters oder Sicherheitspersonals nicht Folge leisten,

  • verbotene Gegenstände mitführen,

  • erkennbar unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen,

  • Eigentum des Veranstalters oder Dritter beschädigen,

  • sich aggressiv, diskriminierend, beleidigend oder gewalttätig verhalten.

  • 5.4. In besonders schweren Fällen kann ein dauerhaftes Hausverbot für zukünftige Veranstaltungen ausgesprochen werden.

  • 5.5. Bei einem Ausschluss von der Veranstaltung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, soweit der Ausschluss vom Besucher zu vertreten ist.

 

6. Einlasskontrollen

6.1. Zur Gewährleistung der Sicherheit können Besucher beim Einlass und während der Veranstaltung kontrolliert werden.

6.2. Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Sicherheitsdienst ist berechtigt, Taschen, Rucksäcke, Behältnisse und mitgeführte Gegenstände im erforderlichen Umfang zu kontrollieren.

6.3. Besucher, die eine zulässige Sicherheitskontrolle verweigern, können vom Zutritt ausgeschlossen werden.

6.4. Gegenstände, deren Mitführung gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verstößt, dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.

7. Verbotene Gegenstände

Das Mitführen insbesondere folgender Gegenstände ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt:

  • Waffen und waffenähnliche Gegenstände, soweit diese nicht ausdrücklich zugelassen sind,

  • Schusswaffen und Munition,

  • Messer, insbesondere solche, die nach den gesetzlichen Vorschriften nicht geführt werden dürfen,

  • Schlag-, Hieb- oder Stichwaffen,

  • Reizstoffsprühgeräte und vergleichbare Gegenstände, soweit nicht ausdrücklich zugelassen,

  • Pyrotechnik und Feuerwerkskörper,

  • Explosivstoffe und sonstige gefährliche Stoffe,

  • Laserpointer oder andere gefährliche Lichtquellen,

  • entzündliche oder leicht entflammbare Stoffe,

  • Glasbehälter, soweit nicht ausdrücklich erlaubt,

  • Drohnen und andere Fluggeräte ohne vorherige schriftliche Genehmigung,

  • Tiere (außer Hunde), soweit keine ausdrückliche Ausnahme besteht,

  • Gegenstände, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit geeignet sind, Personen zu verletzen oder den Veranstaltungsablauf zu gefährden,

  • Gegenstände, deren Mitführung aufgrund behördlicher Vorgaben untersagt ist.

  • Die Aufzählung ist nicht abschließend. Entscheidend ist auch die konkrete Gefährlichkeit eines Gegenstandes und dessen Verwendungsabsicht.

 

8. Cosplay, Requisiten und Kostümwaffen

8.1. Cosplay und thematisch passende Kostüme sind ausdrücklich willkommen.

8.2. Requisiten und Cosplay-Waffen dürfen jedoch keine Gefahr für andere Besucher darstellen.

8.3. Requisiten müssen grundsätzlich so beschaffen sein, dass sie nicht ohne Weiteres als echte Waffe eingesetzt werden können.

8.4. Reale Schusswaffen, Munition, funktionsfähige Waffen sowie verbotene Waffen sind unabhängig von einer Verwendung als Cosplay-Requisite nicht gestattet.

8.5. Bei größeren, sperrigen oder außergewöhnlichen Requisiten kann der Veranstalter eine gesonderte Kontrolle oder Einschränkung der Nutzung verlangen.

8.6. Das Ziehen, Schwingen, Werfen oder anderweitige Benutzen von Requisiten auf eine Weise, durch die andere Personen gefährdet oder belästigt werden können, ist untersagt.

8.7. Der Veranstalter kann einzelne Requisiten aus Sicherheitsgründen ablehnen oder deren Nutzung untersagen.

 

9. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

9.1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, geschädigt oder unzumutbar belästigt werden.

9.2. Insbesondere untersagt sind:

  • Gewalt und körperliche Auseinandersetzungen,

  • Bedrohungen und Einschüchterungen,

  • mutwillige Beschädigungen,

  • Sachbeschädigung,

  • Diebstahl,

  • Belästigung anderer Besucher,

  • diskriminierendes oder menschenverachtendes Verhalten,

  • das absichtliche Blockieren von Rettungs- und Fluchtwegen,

  • das Besteigen von Absperrungen, Bühnen, Zäunen oder nicht dafür vorgesehenen Einrichtungen,

  • das Betreten gesperrter Bereiche,

  • das Wegwerfen von Müll außerhalb der vorgesehenen Behälter.

  •  

  • 9.3. Rettungswege, Notausgänge, Feuerwehrzufahrten und sonstige gekennzeichnete Sicherheitsbereiche sind jederzeit freizuhalten.

 

10. Alkohol und berauschende Mittel

10.1. Der Konsum von Alkohol ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und innerhalb der hierfür vorgesehenen Bereiche gestattet.

10.2. Das Mitbringen und der Konsum illegaler Drogen ist untersagt.

10.3. Personen, die erkennbar erheblich alkoholisiert oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen und dadurch sich selbst oder andere gefährden oder den Veranstaltungsablauf beeinträchtigen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

11. Tiere im egapark in Erfurt

11.1. Das Mitbringen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

11.2. Ausgenommen sind gesetzlich geschützte bzw. erforderliche Assistenz- und Blindenführhunde sowie ausdrücklich vom Veranstalter zugelassene Tiere.

11.3. Für zugelassene Tiere gelten die jeweils bekannt gegebenen besonderen Sicherheits- und Verhaltensregeln.

 

12. Tiere im IGA-Park in Rostock

  • 12.1 Das Mitbringen von Hunden ist im IGA-Park in Rostock erlaubt

 

13. Kinder und Jugendliche

13.1. Kinder und Jugendliche dürfen die Veranstaltung nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und veranstaltungsbezogenen Bestimmungen besuchen.

13.2. Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche verbleibt grundsätzlich bei den jeweils aufsichtspflichtigen Personen.

13.3. Der Veranstalter übernimmt keine allgemeine Beaufsichtigung von Kindern.

13.4. Für einzelne Programmpunkte können Altersbeschränkungen gelten.

14. Foto,- Film- und Tonaufnahmen

14.1. Auf dem Veranstaltungsgelände können Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter, beauftragte Fotografen, Medienpartner oder andere hierzu berechtigte Personen angefertigt werden.

14.2. Diese Aufnahmen können insbesondere zur Berichterstattung, Dokumentation sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung des Comicpark verwendet werden, soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

14.3. Besucher haben insbesondere bei Aufnahmen größerer Besuchergruppen oder des allgemeinen Veranstaltungsgeschehens damit zu rechnen, dass sie im Bild erscheinen können.

14.4. Die Persönlichkeitsrechte der Besucher bleiben gewahrt. Aufnahmen einzelner Personen zu werblichen Zwecken erfolgen nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

14.5. Das Anfertigen privater Foto- und Videoaufnahmen ist grundsätzlich gestattet, sofern dadurch keine Rechte Dritter verletzt, keine Sicherheitsbereiche beeinträchtigt und keine anderen Besucher unzumutbar gestört werden.

14.6. Gewerbliche oder professionelle Foto-, Film- und Tonaufnahmen sowie Drohnenaufnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Veranstalters.

15. Drohnen und sonstige Fluggeräte

15.1. Das Starten oder Betreiben von Drohnen, Modellflugzeugen oder sonstigen unbemannten Fluggeräten über dem Veranstaltungsgelände ist Besuchern grundsätzlich untersagt.

15.2. Eine Ausnahme ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Veranstalters und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlichen und behördlichen Vorgaben möglich.

16. Fundgegenstände

16.1. Gefundene Gegenstände sind beim Veranstalter, am Infostand oder einer hierfür eingerichteten Fundstelle abzugeben.

16.2. Die Herausgabe von Fundgegenständen erfolgt nach entsprechender Identifikation des Eigentümers.

16.3. Für die Aufbewahrung und Herausgabe von Fundgegenständen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

17. Müll und Umweltschutz

17.1. Das Veranstaltungsgelände ist sauber zu halten.

17.2. Abfälle sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

17.3. Das Beschädigen von Pflanzen, Bäumen, Rasenflächen, Einrichtungen oder sonstigen Bestandteilen des Veranstaltungsgeländes ist untersagt.

17.4. Besucher haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.

18. Fotografieren von Cosplayern und Besuchern

18.1. Das Fotografieren von Cosplayern und anderen Besuchern ist grundsätzlich nur mit der gebotenen Rücksichtnahme zulässig.

18.2. Besucher haben insbesondere die Persönlichkeitsrechte anderer Personen zu respektieren.

18.3. Ein „Nein“ oder eine erkennbare Ablehnung einer Aufnahme ist zu respektieren.

18.4. Das absichtliche Fotografieren oder Filmen in sensiblen Situationen, insbesondere auf Toiletten, in Umkleidebereichen oder vergleichbaren geschützten Bereichen, ist untersagt.

18.5. Kommerzielle Foto- und Videoaufnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Veranstalters und gegebenenfalls der abgebildeten Personen.

19. Haftung des Veranstalters

19.1. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

19.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

19.3. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

19.4. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die Besucher durch eigenes schuldhaftes Verhalten verursachen oder die aus der Nichtbeachtung von Sicherheits- und Verhaltensanweisungen entstehen.

19.5. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände übernimmt der Veranstalter grundsätzlich keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

19.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

20. Veranstaltungsabbruch und höhere Gewalt

20.1. Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, unterbrechen, verlegen oder vorzeitig beenden.

20.2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • Unwetter oder extremen Wetterlagen,

  • Brand oder sonstigen Gefahrenlagen,

  • behördlichen Anordnungen,

  • erheblichen Sicherheitsrisiken,

  • technischen Störungen,

  • Ausfall wesentlicher Infrastruktur,

  • höherer Gewalt,

  • außergewöhnlichen Ereignissen, deren Auswirkungen die Durchführung der Veranstaltung unzumutbar oder gefährlich machen.

20.3. Bei einer Absage oder einem Abbruch gelten hinsichtlich einer möglichen Erstattung des Eintrittspreises die gesetzlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls die zum jeweiligen Ticket veröffentlichten besonderen Regelungen.

20.4. Eine Erstattung von Reise-, Übernachtungs-, Park-, Verpflegungs- oder sonstigen Nebenkosten erfolgt grundsätzlich nicht.

21. Rückgabe und Erstattung von Eintrittskarten

21.1. Eintrittskarten sind grundsätzlich vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Rückerstattung besteht.

21.2. Bei einer vom Veranstalter zu vertretenden vollständigen Absage der Veranstaltung wird der Veranstalter die Besucher über das weitere Vorgehen hinsichtlich einer möglichen Rückerstattung informieren.

21.3. Bei einer bloßen Änderung des Programms, des Veranstaltungsortes innerhalb des vorgesehenen Veranstaltungsgeländes, einzelner Programmpunkte oder des Auftretens einzelner Künstler besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern die Veranstaltung als solche stattfindet.

21.4. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

22. Parken und Anreise

22.1. Für die An- und Abreise sowie das Parken gelten die jeweiligen Regelungen des Veranstaltungsortes und der ausgewiesenen Parkflächen.

22.2. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

22.3. Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

22.4. Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Zufahrten für Einsatzfahrzeuge und gekennzeichnete Sperrflächen sind unbedingt freizuhalten.

23. Gewerbliche Tätigkeiten und Verkäufe

23.1. Das Anbieten, Verkaufen, Bewerben oder Verteilen von Waren und Dienstleistungen auf dem Veranstaltungsgelände ist ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.

23.2. Dies gilt insbesondere für Verkaufsstände, Werbeaktionen, Flyeraktionen, Gewinnspiele, Promotionaktionen und vergleichbare Tätigkeiten.

23.3. Für zugelassene Händler, Künstler und Aussteller gelten ergänzend die jeweiligen Teilnahmebedingungen und Ausstellerregelungen.

24. Geltung gesetzlicher Vorschriften

24.1. Neben diesen AGB gelten sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie behördlichen Anordnungen und Sicherheitsvorschriften.

24.2. Gesetzlich unzulässige Gegenstände oder Verhaltensweisen bleiben auch dann verboten, wenn sie in diesen AGB nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

24.3. Bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel gelten insbesondere die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Der Veranstalter ist berechtigt und verpflichtet, behördliche Sicherheitsauflagen umzusetzen. Für bestimmte Veranstaltungen und Konstellationen können gesetzliche Vorschriften zusätzliche Anforderungen an mitgeführte Gegenstände und das Verhalten der Besucher stellen.

25. Ausschluss von der Veranstaltung

25.1. Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen diese AGB, die Hausordnung oder gesetzliche Vorschriften kann ein Besucher ohne vorherige Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

25.2. Dies gilt insbesondere bei Gewalt, Diebstahl, Sachbeschädigung, Gefährdung anderer Personen, dem Mitführen verbotener Gegenstände oder der erheblichen Störung der Veranstaltung.

25.3. Bei einem Ausschluss ist das Veranstaltungsgelände unverzüglich zu verlassen.

25.4. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht bei einem selbst verschuldeten Ausschluss grundsätzlich nicht.

26. Datenschutz

26.1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

26.2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Comicpark.

27. Salvatorische Klausel

27.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

27.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

28. Schlussbestimmung 

28.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

28.2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

28.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden den Besuchern in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Zahlungsmethoden
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